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Mittwoch, 15.05.2024
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Mittwoch, 03. März 2021 11:16 Uhr

Flecken Delligsen: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 Flecken Delligsen: Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023

Flecken Delligsen (red), Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben und müssen für den Schulbesuch angemeldet werden. Die Sprachförderung wurde auf das ganze Schuljahr vor der Einschulung ausgeweitet. Die Sprachstandfeststellung und die eventuelle Förderung erfolgen durch den Kindergarten. Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. September 2022 vollenden, können die Erziehungsberechtigen den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um 1 Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des o.g. Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule schriftlich abzugeben. (Es handelt sich hier um die Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli bis zum 01. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.) 

Grundschule Delligsen
Die Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder aus den Orten Delligsen, Kaierde, Ammensen, Varrigsen müssen Ihre Kinder schriftlich bis Ende April 2021 in der Grundschule Delligsen anmelden. 

Grundschule Grünenplan
Die Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder aus den Orten Grünenplan, Hohenbüchen und der Hohen Warte müssen Ihre Kinder schriftlich bis Ende April 2021 in der Grundschule Grünenplan anmelden. 

Das Anmeldeformular wird den Eltern und Erziehungsberechtigten zugeschickt und kann dann ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde per Mail, auf dem Postweg, per FAX oder per Einwurf in den Briefkasten der Schule zurückgesandt werden. ###Die schulärztliche Untersuchung wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 stattfinden. Die Termine werden über die Schule vergeben. Die Schulleiterin entscheidet nach der Untersuchung über die Aufnahme aller Kinder.

Anmeldungen von Kann-Kindern
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Anmeldungen von Kann-Kindern werden im Frühjahr 2022 entgegengenommen. Bitte setzen Sie sich dann mit der Schule in Verbindung.

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