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Dienstag, 27. November 2018 20:11 Uhr

Am Ende Einigkeit: Samtgemeinderat beschließt Feuerwehrbedarfsplan Am Ende Einigkeit: Samtgemeinderat beschließt Feuerwehrbedarfsplan

Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf (kp). Von einem „Meilenstein“ in der Entwicklung „unserer Feuerwehr“ war in der gestrigen Samtgemeinderatssitzung die Rede. Gemeint ist der gemeinsam mit den Ortsfeuerwehren der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, den Gremien und dem Direktor der Feuerwehr Hannover, Claus Lange, erarbeitete Feuerwehrbedarfsplan. „Dies ist in der Tat ein Meilenstein für diese Samtgemeinde“, erklärt Claus Lange, „damit reiht sie sich in Niedersachsen ganz vorne ein.“

Ein Selbstläufer war der Bedarfsplan für eine „zukunftsfähige“ Feuerwehr dann doch nicht. Nach einem Änderungsantrag der CDU-FDP-UWG-Gruppe flammte eine rege Diskussion unter den anwesenden Ratsmitgliedern auf. Der Antrag sah vor, dass die im Feuerwehrbedarfsplan bei den Ortsfeuerwehren aufgeführten Fahrzeuge erst dann ersetzt werden, wenn die vor Ort vorhandenen Fahrzeuge nicht mehr einsatzfähig sind. Vorgesehenen sei allerdings ein Richtwert von 20 Jahren, wonach ein Fahrzeug ersetzt werden soll, um auf Seiten der Feuerwehr bedarfsgerecht helfen zu können. Rot/Grün wollte sich diesem Antrag nicht anschließen. Nach zwei Sitzungsunterbrechungen und dem Zurückziehen des Antrags konnte dann Einigkeit unter den Ratsmitgliedern erzielt und der Feuerwehrbedarfsplan einstimmig beschlossen werden.

Was ist ein Feuerwehrbedarfsplan und was beinhaltet dieser?

Eines vorweg: Explizit vorgeschrieben, dass Kommunen in Niedersachsen über einen Feuerwehrbedarfsplan verfügen müssen, ist es nicht. Da die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf für die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung zuständig ist, habe man sich, um eine den Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, entschieden, dies über eine Feuerwehrbedarfsplanung vorzunehmen. Doch was ist ein Feuerwehrbedarfsplan? „Der Feuerwehrbedarfsplan soll helfen zu erkennen, was ich als (Orts-)Feuerwehr habe und wo ich hin will“, erklärt Claus Lange.

„Wie viel Feuerwehr brauchen wir?“, „Wie können wir dafür Sorge tragen, dass unsere Ortsfeuerwehren auch in den nächsten Jahren rund um die Uhr einsatzbereit sind und auch genügend Einsatzkräfte haben?“ und „Welche Fahrzeuge und Ausstattungen sind notwendig?“, seien zentrale Fragen, die im Rahmen einer Feuerwehrbedarfsplanung beantwortet werden sollen.

„Der Dreh- und Angelpunkt sind die Zeiten bei einem Brandeinsatz“, sagt Claus Lange. „Schutzziel und die Zielerreichung“ sei einer der wichtigsten Abschnitte in einem Feuerwehrbedarfsplan. Hier soll festgelegt werden, in welchem Zeitraum wie viele Einsatzkräfte am Einsatzort eintreffen müssen. Diese sogenannte Hilfsfrist sollte eine Zeitspanne von zehn Minuten nicht überschreiten. „Zwei Minuten für die Alarmierung in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Ortsfeuerwehren, vier Minuten Ausrückzeit und vier Minuten bis zum Einsatzort“, erklärt der Direktor der Feuerwehr Hannover. Nach zehn Minuten müssen mindestens zehn Einsatzkräfte am Einsatzort eintreffen, sechs weitere nach 15 Minuten und einer Nachalarmierung.

Durch die zeitliche und räumliche Verteilung der Einsätze sei es jedoch nicht umsetzbar, alle Einsätze mit zeitlicher Dringlichkeit innerhalb der vorgegeben Hilfsfrist abzudecken. „Mit einem Erreichungsgrad von 90 Prozent ist man in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf allerdings gut aufgestellt“, so Claus Lange.

Zur Personalstärke und Ausstattung der insgesamt 21 Ortsfeuerwehren in der Samtgemeinde wurden ebenfalls Analysen durchgeführt. Hierbei sieht der Feuerwehrbedarfsplan vor, in den Jahren 2018/2019 bis 2022/2023 eine Summe von knapp zwei Millionen Euro in den Fuhrpark zu investieren. Auch gelte es, die bauliche Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Priorisierend soll in das Feuerwehrhaus Eschershausen investiert werden. Zudem habe die Nachwuchsarbeit und Mitgliedergewinnung der Ortsfeuerwehren eine ebenso hohe Priorität.

„Wir sind durchweg zufrieden mit der Entscheidung!“

Der in der gestrigen Samtgemeinderatssitzung beschlossene Feuerwehrbedarfsplan soll als Leitfaden für eine zukunftssichere Aufstellung der Feuerwehr regelmäßig überprüft, aktualisiert und neuen Herausforderungen angepasst werden.  

Im Anschluss der Ratssitzung stand uns die Samtgemeindefeuerwehrführung noch für eine Stellungnahme zur Verfügung. „Wir von der Samtgemeindefeuerwehrführung sind durchweg zufrieden mit der Entscheidung“, sagt die Feuerwehrführung der Samtgemeinde. Und weiter: „Wir begrüßen die Entscheidung des Samtgemeinderates, in die Zukunft der Feuerwehr zu investieren, aber auch rechtssicher zu machen. Das ist völlig in unserem Sinne, wir sind wunschlos glücklich. Jetzt geht es daran, den Bedarfsplan regelmäßig, alle fünf Jahre, zu überprüfen und zu aktualisieren.“

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