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Dienstag, 14.05.2024
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Donnerstag, 22. November 2018 09:21 Uhr

Entscheidungen des Kreisausschusses zum Schulringtausch, Weserberglandtourismus und Naturschutzgebieten Entscheidungen des Kreisausschusses zum Schulringtausch, Weserberglandtourismus und Naturschutzgebieten

Kreis Holzminden (r). In seiner Sitzung vom 19. November 2018 hat der Kreisausschuss des Landkreises Holzminden mehrere Entscheidungen getroffen, die hier öffentlich gemacht werden. 

Beitragserhöhung für Weserberglandtourismus zugestimmt

Um den Weserberglandtourismus zu stärken, soll das Marketing verbessert und auch stärker in Erlebnisdichte und Infrastruktur investiert werden. Aus diesem Grund hat der Kreisausschuss für 2019 einer Erhöhung des Marketingbeitrages an den Weserberglandtourismus um 27.000,- Euro auf 54.000,- Euro jährlich zugestimmt. Und auch der Mitgliedsbeitrag soll für den Landkreis erhöht werden, allerdings erst in zwei Jahren. Ab 2020 steigt der Beitrag um 15.300,- Euro auf 66.300,- Euro jährlich. Die Vertreter des Landkreises werden dazu ermächtigt, bei der nächsten Mitgliederversammlung des Weserberglandtourismus für diese geplanten Beitragserhöhungen zu stimmen.

Umwidmung von Teilen der Rühler Schweiz in Naturschutzgebiete

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, das FFH-Gebiet „Rühler Schweiz, Burgberg, Heinser Klippen“ als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen. Hintergrund ist auch eine Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Land Niedersachsen, entsprechende Gebiete zeitnah auszuweisen, um der europäischen FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie im Rahmen von Natura 2000 gerecht zu werden.

Mit der Umwidmung sind große Auflagen für die Bewirtschaftung von Wäldern und Wiesen innerhalb dieser Gebiete verbunden. Eine umfassende Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde hat jedoch ergeben, dass eine Ausweisung unter den strengeren Kriterien von Naturschutzgebieten für die betroffenen Landwirte günstiger ist, als wenn die Flächen lediglich als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen würden. 

Schulringtausch I: Zuschlag für Abbruchfirma erteilt

Im Rahmen des Schulringtausches soll nach der erfolgten Umsetzung der Mensa im Bereich des Billerbeck II-Gebäudes im nächsten Schritt die Aula des Gebäudes abgerissen werden und das Areal für den geplanten Neubau vorbereitet werden. Der Kreisausschuss hat den Zuschlag für eine Holzmindener Firma erteilt, dass für die dafür nötigen Abbruch- und Entsorgungsarbeiten das beste Angebot abgegeben hatte. Die entsprechenden Arbeiten können dementsprechend planungsgemäß nach Ende der Weihnachtsferien am 07.01.2019 beginnen. 

Schulringtausch II: Zuschlag für Planung von Fachräumen und Mensen erteilt 

Für den künftigen Standort des Campe Gymnasiums an der Liebigstraße und den der Oberschule Holzminden am Billerbeck sollen neun bzw. vier naturwissenschaftliche Übungsräume hergerichtet werden. Darüber hinaus soll das Campe Gymnasium eine Mensa mit angegliederter Cafeteria und die Oberschule Holzminden eine Mensa mit Kiosk bekommen. Für die entsprechenden Detailplanungen hat der Kreisausschuss den Zuschlag an ein Pullheimer Unternehmen erteilt, das bei den Ausschreibungen das beste Angebot für beide Standorte zusammen abgegeben hatte.

Schulringtausch III: Nur noch Maßnahmen mit größeren Abweichungen genehmigungspflichtig

Der Kreisausschuss hat beschlossen, nur noch Vergaben, die von den ursprünglichen Planungen mehr als zehn Prozent abweichen, genauer zu überprüfen. Bislang mussten alle Entscheidungen, deren Wert 75.000,- Euro überstieg, vom Ausschuss noch einmal extra genehmigt werden. Da dem Kreistag allerdings bereits eine detaillierte Kostenberechnung vorgelegen hat, ist eine Detailüberprüfung nur noch quartalsweise und in Ausnahmefällen nötig.

Oberschule Delligsen: Projektsteuerung für Vorplanungen vergeben

Der Kreisausschuss hat denselben Projektsteuerer, der auch schon den Schulringtausch in Holzminden abwickelt, mit einer detaillierten Kostenschätzung für die Sanierung bzw. einen eventuellen Neubau der Oberschule Delligsen beauftragt. Für die Beauftragung war wegen der Höhe des dafür angesetzten Aufwandes keine Ausschreibung nötig. Hintergrund für die Beauftragung desselben Projektsteuerers wie in Holzminden war auch, dass das für Holzminden erarbeitete Pflichtenheft auch für den Standort Delligsen angewendet werden kann. Damit können die gleichen Qualitätsstandards auch in Delligsen übernommen werden.

Foto: Symbolbild

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