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Donnerstag, 25.04.2024
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Freitag, 05. Oktober 2018 06:40 Uhr

Jede Stimme zählt: So wird gewählt - in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Jede Stimme zählt: So wird gewählt - in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

Eschershausen-Stadtoldendorf (rus). In der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf wird am 21. Oktober ein neuer Samtgemeindebürgermeister gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde, die mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder EU-Bürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde ihren Wohnsitz haben. Alle Einzelheiten und Ausnahmen regelt das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz.

Mit einer Wahlbenachrichtigungskarte wurde inzwischen jeder Wahlberechtigte auf die Wahl aufmerksam gemacht. Am Wahltag, Sonntag, den 21. Oktober 2018, kann mit dieser Karte oder ersatzweise auch mit dem Personalausweis in den Wahllokalen gewählt werden. Wer am Wahltage verhindert ist oder aus anderen Gründen nicht zur Wahl gehen kann, kann auch vorab schon Briefwahl beantragen. Dafür befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte entsprechende Felder für einen Antrag. Alternativ kann Briefwahl sogar online beantragt werden. Die Unterlagen werden dann bequem nach Hause geschickt. Bei der Briefwahl sind allerdings andere Fristen zu beachten, da die Unterlagen auch erst noch zurückgesandt und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angekommen sein müssen. Informationen zu diesen Fristen werden mit den Briefwahlunterlagen mitgeteilt.

Am Wahltage haben die Wahllokale in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, dann darf vor Ort gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einem der drei Bewerber geben darf. Nach 18.00 Uhr wird in den Wahllokalen die Stimmen ausgezählt – hierbei darf jeder Interessierte sogar als Zuschauer dabei sein, denn die Auszählung ist öffentlich. Mit einer Stimmenabgabe kann also jeder der 12.755 Wahlberechtigten die Zukunft der Samtgemeinde mitbestimmen. Übrigens: Sollte einer der drei Bewerber im ersten Wahlgang nicht die Mehrheit erreichen, also über 50 Prozent der abgegebenen und gültigen Stimmen, so findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Fotos: rus

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