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Freitag, 30. März 2018 09:46 Uhr

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse: Sabine Tippelt: „Insgesamt 120.000 Euro vom Land für den Ausbau der K 47 zwischen Deensen und Stadtoldendorf“ Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse: Sabine Tippelt: „Insgesamt 120.000 Euro vom Land für den Ausbau

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, hat heute in Hannover das Jahresbauprogramm 2018 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Danach sollen in diesem Jahr 146 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 26 Mio. Euro gefördert werden. Die 146 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 76 Mio. Euro und verteilen sich über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei rund 160 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben werden in diesem Jahr mit rund 49 Mio. Euro bezuschusst. Damit werden in diesem Jahr kommunale Vorhaben mit einem Gesamtbetrag von etwa 75 Mio. Euro gefördert. Es handelt sich dabei ausschließlich um kommunale Projekte.

Auch der Landkreis Holzminden profitiert dabei von den Fördergeldern. So fließen 120.000 Euro in den Ausbau der K 47 zwischen Deensen und Stadtoldendorf. „Mit den Fördergeldern aus dem Jahresbauprogramm versetzen wir Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Ich freue mich sehr, dass mit der K 47 auch eine Straße aus dem Landkreis Holzminden bedacht worden ist. Der positive Weg der vergangenen Jahre wird hier also weiter fortgesetzt“, so die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt.

Mit den Maßnahmen werden die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich z.B. um die Erhöhung der Bauklasse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer). Auch der Neu- bzw. Ausbau von Radwegen (und Radwegbrücken) an kommunalen Straßen sowie sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden; ebenfalls die Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen; die Beseitigung von Unfallschwerpunkten; Maßnahmen zur Schulwegsicherung; Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- bzw. Bundesstraßen.

Hintergrund:

Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier "NGVFG"-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert. Die Jahresanteile der vorgesehenen Zuwendungen für 2019 sind vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers. Auch können sich Teilsummen erfahrungsgemäß noch im Laufe der Programmabwicklung aus verschiedenen Gründen verändern.  Die teilweise sehr geringen und über mehrere Jahre gestreckten Teilsummen resultieren aus der begrenzten Fördermittel-Gesamtsumme und dem gleichzeitigen Bemühen, möglichst viele baureife Projekte gleichzeitig zu beginnen.

Foto: SPD

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