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Freitag, 29.03.2024
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Freitag, 03. Juli 2020 10:42 Uhr

Nach Tod eines 26-Jährigen in Hüddesum - Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten wegen erwiesener Unschuld eingestellt Nach Tod eines 26-Jährigen in Hüddesum - Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten wegen erwiesener Unschuld

Hildesheim (red). Am 28. April 2020 kurz nach 18 Uhr kam es in Hüddesum bei Hildesheim zu einem Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch, bei dem der 26-jährige Verursacher zu Tode kam. Das aufgrund des tödlichen Schusswaffengebrauchs gegen den 58-jährigen Beamten eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde nun eingestellt. 

Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Göttingen, die aufgrund der Beteiligung der Beamten aus dem Bereich der hiesigen Polizeiinspektion die Bearbeitung übernommen hatte, haben ergeben, dass der Schusswaffeneinsatz rechtmäßig war. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen befand der Geschädigte sich bereits seit dem Morgen des betreffenden Tages in einem psychischen Ausnahmezustand. Bemühungen der Polizei, eine Gefährderansprache durchzuführen und einen vom Geschädigten bei einer Sachbeschädigung verwendeten Baseballschläger sicherzustellen, verliefen erfolglos, weil er nicht aufzufinden war.

Als dann aufgrund des Notrufs die ersten Beamten um 18:13 Uhr vor Ort eintrafen, fanden sie eine eingetretene Haustür vor. Während die Beamten die Räumlichkeiten überprüften, betrat plötzlich der Geschädigte, der sich offensichtlich in einem wahnhaften Zustand befand, das Haus und näherte sich den Beamten mit einer erhobenen Forke. Bereits zu diesem Zeitpunkt drohten beide Beamte den Einsatz ihrer Schusswaffe an.

Der Aggressor griff trotzdem den 58-jährigen Beamten an und zielte auf dessen Hals. Der Beamte konnte dem Angriff ausweichen und die Forke abwehren. Der Angreifer versuchte jedoch weiterhin, auf den Beamten einzustechen. Im Verlauf eines sich anschließenden Kampfgeschehens, in das auch die anwesende Kollegin eingriff, setzten die Beamten unter anderem ein Reizstoffsprühgerät ein

. Es gelang jedoch nicht, den fortwährend mit der Forke, um sich stechenden Angreifer unter Kontrolle zu bringen und ihm die Forke zu entreißen. Der Angreifer, der während des gesamten Geschehens wiederholt geschrien hatte, dass er beide Beamte töten werde, setzte schließlich dazu an, mit der Forke auf die am Boden liegende Polizeibeamtin einzustechen. Der 58-jährige Beamte gab daraufhin zwei Schüsse auf die Beine des Angreifers ab, da auf den ersten Schuss keine Reaktion erfolgte. Der 26-Jährige ließ darauf von der Beamtin ab.

Unmittelbar danach trafen weitere Beamte ein, und dem Aggressor wurden Handfesseln angelegt, wogegen dieser sich weiterhin zur Wehr setzte. Kurz bevor die verständigten Rettungskräfte eintrafen, reagierte der Angreifer nicht mehr auf Ansprache und die Polizeibeamten begannen unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Der Geschädigte verstarb aufgrund einer Verletzung der Oberschenkelschlagader, die zu einem erheblichen Blutverlust in den Körper führte. 

Die Auswertung der Angaben der beteiligten Beamten, zahlreicher weiterer Zeugenvernehmungen, der Ergebnisse der Spurensicherung und anderer Beweismittel sowie die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchungen führten zur Ermittlung des geschilderten Sachverhalts und zur Feststellung, dass die Schüsse sowohl nach dem NPOG als auch durch Notwehr gerechtfertigt waren und das Verfahren aus diesem Grund einzustellen war.

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