Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 19.04.2024
Werbung
Dienstag, 16. Februar 2021 15:55 Uhr

Krankenhaus Holzminden hebt Besuchsverbot auf Krankenhaus Holzminden hebt Besuchsverbot auf

Holzminden (red). Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. So werden auch im Krankenhaus im Rahmen der Krisenstabssitzung regelmäßig Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorgenommen. Es wurde beschlossen, das generelle Besuchsverbot vom 02.11.2020 aufzuheben. Ab dem 17.02.2021 ist wieder ein eingeschränktes Besuchsrecht möglich. Selbstverständlich sind die vom Krankenhaus aufgestellten Besuchs- und Hygieneregeln strikt zu beachten. Für Besucher gilt Folgendes zu beachten: Generell gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinisch) oder einer FFP-2 Maske (während des gesamten Krankenhausaufenthaltes und auf dem zugehörigen Betriebsgelände), Händedesinfektion bei Ein- und Austritt des Krankenhauses sowie vor und nach Betreten des Patientenzimmers sind zwingend erforderlich. Weiterhin gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen soweit wie möglich einzuhalten.

Pro Patienten ist ein fest definierter Besuchskontakt, in der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr für 1 Stunde, möglich. Letzter Einlass ist 15.00 Uhr. Wie in der Vergangenheit auch, müssen Besucher ihre Kontaktdaten in einem Erhebungsbogen hinterlassen. Dieser Bogen wird eigenständig, bestenfalls im Vorfeld ausgefüllt und am Krankenhauseingang, gemeinsam mit dem Personalausweis vorgelegt. Den Erhebungsbogen können Sie bereits vor Ihrem Besuch von unserer Homepage herunterladen und ausfüllen. Im Anschluss erhalten die Besucher einen Besucherausweis, der durch die Mitarbeitenden der Eingangskontrolle ausgestellt wird. Das Namensschild „Besucher“ ist bei jedem Besuch sichtbar zu tragen und bei Verlassen des Krankenhauses abzugeben.

Die Mitarbeitenden der Eingangskontrolle überprüfen bei jedem Besuch, ob der zu besuchende Patient noch stationär liegt. Die Kontaktdaten sind erforderlich, um bei einem möglichen Covid-Aufkommen Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten zu können. Diese Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben und umzusetzen. Bei Verweigerung der Datenaufnahme wird kein Einlass gestattet. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt für vier Wochen, anschließend ist eine datensichere Vernichtung durch das Krankenhaus durchzuführen.

Alle Besucher haben ein negatives Covid-19 Abstrich-Ergebnis vorzulegen. Dieses hat 72 Stunden Gültigkeit. Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Sterbebegleitung durch Angehörige/Seelsorge. Diese ist in Rücksprache mit der Bereichsleitung unter Beachtung der Hygienemaßnahmen (medizinischer MNS, Handschuhe, Schutzkittel) und Vorlage eines negativen Covid-19 Abstrich-Befundes zu ermöglichen. Eine Begleitung auf der Covid-19- Station ist nur nach Rücksprache mit dem Ärztlichen Direktor oder der Pflegedirektorin möglich.

Für die Geburtsklinik gelten die oben aufgeführten Regeln. Zudem dürfen werdende Väter/Partner bzw. eine andere Begleitperson zur Geburt mit in den Kreißsaal, sofern sie symptomlos sind, einen Mund-Nasen-Schutz (medizinisch) tragen und einen negativen Covid-Test vorlegen. Sofern kein negativer Covid-Test vorgelegt werden kann, wird der/die Angehörige im Kreißsaal getestet. Eine Begleitung in den OP im Rahmen eines Kaiserschnitts ist nicht möglich. Nach der Geburt hat sich der Besucher an die oben aufgeführten Regeln zu halten. Über Art und Dauer der aktuellen Besuchsregelung kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Anpassungen werden fortlaufend in Anlehnung an das Infektionsgeschehen vorgenommen. Wir möchten Sie um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen bitten, da unser vorderstes Ziel ist, Patienten und Mitarbeiter zu schützen.

Foto: kp 

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang