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Samstag, 19. August 2017 07:37 Uhr

Deponiegegner errichten Luftgütemessnetz zur Feinstaub-Überwachung der Aschenmülldeponie Lüthorst/Wangelnstedt Deponiegegner errichten Luftgütemessnetz zur Feinstaub-Überwachung der Aschenmülldeponie Lüthorst/Wangelns

Lüthorst/Wangelnstedt (red). Die Bürgerinitiative Lüthorst/Wangelnstedt und die Dasseler Grünen werden zur Kontrolle der Feinstaubbelastung ein internetgestütztes Luftgütemessnetz rund um die Aschedeponie Lüthorst/Wangelnstedt aufbauen und die Daten der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

„Vor dem Hintergrund der erfolgenden Genehmigung für den Ausbau und die Erweiterung der Aschedeponie müssen wir Bürger Eigenverantwortung zum Schutz unserer Gesundheit übernehmen. Denn alle Politiker, ob nun in der Regierungsverantwortung oder in der Opposition befindlich, konnten in Fragen der VW Kraftwerksasche die Erweiterung nicht verhindern“, sagt René Malitte von der BI.

„Das Luftsensormessnetz dient der Kontrolle der Luftgüte, sowie der Feststellung der Feinstaubanteile der Atemluft. Wir schaffen damit ein bürgernahes Melde- und Informationssystem für die Bevölkerung. Der Bürger muss jederzeit wissen, was auf der Deponie passiert und was in unsere Atemluft gelangen kann, bevor es zu spät ist“, sagt Lupi von der BI Wangelnstedt.

„Die Idee haben wir von einer Stuttgarter BI übernommen, die mit ihrem stadtweiten Luftgütemessnetz, welches die Dieselfeinstaubemission in großen Teilen der Stadt nachweisen konnte, der Öffentlichkeit die tatsächliche Belastung ihrer Umwelt vor Augen führte. Das hatte einen Gerichtsbeschluss zur Androhung eines Fahrverbotes zur Folge“, sagt Jürgen Jackisch-Theisen von den Dasseler Grünen. 

Die Bürgerinitiative will über die eingesetzten Messstationen nachweisen, dass die Grenzwerte für Staubemission öfter als vorhergesagt überschritten werden. Sofern die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden, soll daraus ein Deponierungsverbot erwirkt werden. Und das unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Genehmigung der Erweiterung erfolgt.

Nach aktuellen Vorabinformationen wird die Genehmigung erteilt, und eine Einlagerung bis direkt an die Grenzen des europäischen Vogelschutzgebietes möglich sein. Auch wenn das Schutzgebiet nicht zur Deponierung herangezogen werden darf, wird durch die Erweiterung der Deponiebetrieb weiter gehen und damit auch die auftretenden Stäube. Das ist nicht hinnehmbar.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Deponiebetreiber durch nachträgliche Anträge den Deponiebetrieb in die Länge ziehen konnte und einzelne Auflagen der ursprünglichen Genehmigung aufzuweichen imstande war. Das lässt vermuten, dass auch nach der ausstehenden Genehmigung vom Müllverursacher und vom Müllentsorger alle Optionen ausgeschöpft werden, um auch weitere Jahrzehnte den Müll überirdisch ablagern zu dürfen. Niemand kann ausschließen, dass nach Verfüllung des im aktuellen Planfeststellungsverfahren zu genehmigenden Volumens, eine anschließende Erweiterung beantragt wird. Dann wird aus den geschätzten 550.000 Tonnen Asche doch schnell die beantragten 2.600.000 Tonnen oder gar wesentlich mehr. „Salamitaktik nennt man das wohl, obwohl das viel zu appetitlich klingt, als es in Wirklichkeit für den Bürger ist“, ergänzt René Malitte von der BI.

Die Deponiegegner halten an ihren Forderungen fest: Stopp der Deponierung von VW Kraftwerksaschen; keine Deponieerweiterung auf Kosten von Natur, Umwelt und unser aller Gesundheit. Wissenschaftliche unabhängige Untersuchung des Deponiekörpers auf zusätzliche Deponierungseignung durch Kernbohrungen. Wissenschaftlich unabhängige Untersuchung der in den Anfangsjahren der Deponie tatsächlich deponierten Aschen aus Produktionsrückständen. Bereitstellung aller diesbezüglichen Archivierungsunterlagen inklusive der Kernbohrungen aus dieser Zeit. Offenlegung aller Fachberichte, die zu der Entscheidung der Erweiterung geführt haben. Prüfung von unterirdischen Alternativstandorten für die Deponierung der VW Kraftwerksaschen. Finanzielle Entschädigung aller durch den Deponiestaub beeinträchtigten Bürger über den bisherigen Deponie-Betriebszeitraum. Aussetzung der Mülldeponierung bis zur Klärung und Erfüllung der Forderungen und Bürgereinwände.

Foto: rus

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