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Freitag, 29.03.2024
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Samstag, 26. Dezember 2020 07:24 Uhr

Niedersachsen-Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen bis zum 30.06.2021 verlängert Niedersachsen-Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen bis zum 30.06.2021 verlängert

Hannover (red). Niedersachsen ist eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen umgesetzt wird. Bislang wurden in der kurzen Zeit, seitdem die Beantragung möglich ist, 13 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 4,45 Millionen Euro bewilligt. Um dem Bedarf gerecht zu werden und die aktuelle Situation einer weiter anhaltenden Corona-Pandemie zu berücksichtigen, wird die Förderung über das Jahresende bis zum 30.06.2021 ausgedehnt.

Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Sozialministerin, betont die Wichtigkeit der Förderung: „Es werden immer mehr Stimmen laut, die auf mögliche Folgen der Corona-Pandemie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hinweisen. Die Bedeutung des gemeinnützigen Sektors dürfte noch an Bedeutung gewinnen. Es ist wichtig, diese Arbeit dauerhaft abzusichern und deshalb ist die Verlängerung des Niedersächsischen Schnellkredits für gemeinnützige Organisationen nur folgerichtig.“

Dr. Ulf Meier, Vorstandsmitglied der NBank, erklärt, „Gemeinnützige Organisationen sind ein Stützpfeiler der Gesellschaft. Daher ist ihre finanzielle Unterstützung in Zeiten, in denen notwendige Einnahmen nicht mehr vorhanden sind oder wegbrechen, unbedingt erforderlich. Im Vergleich der Bundesländer nehmen die niedersächsischen Organisationen die Unterstützung besonders stark in Anspruch. Dies unterstreicht, wie wichtig die Förderung in unserem Bundesland ist.“

Hintergrundinformation

Das Förderangebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung, ob eine Förderung möglich ist, außen vor.

Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderfähig. Insgesamt können Darlehen zwischen 10.000 Euro und 800.000 Euro mit Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren beantragt werden.

Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank schnell und komplikationslos gestellt werden. Ein Erklärvideo gibt zielgenaue Instruktionen.

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