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Freitag, 29.03.2024
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Montag, 06. April 2020 16:46 Uhr

Änderungen beim Kinderzuschlag seit dem 1. April 2020 Änderungen beim Kinderzuschlag seit dem 1. April 2020

Hameln/Holzminden (red). Durch die Corona-Krise kommt es bei vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen, beispielsweise durch Kurzarbeit. Mit dem Notfall-Kinderzuschlag („Notfall-KiZ“) erhalten Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einfacher finanzielle Unterstützung in der Krisenzeit. 

Im Rahmen des Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung die Beantragung nun kurzfristig als „Notfall-KiZ“ vereinfacht (befristet bis zum 30.09.2020). Familien mit geringem Einkommen können so einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.

Wichtige Informationen, eine Übersicht der aktuellen Änderungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Hier ist auch eine Überschlagsberechnung möglich, die aufzeigt, ob ein Anspruch auf den Notfall-KIZ besteht. Das Ausfüllen des entsprechenden Antrages ist ebenfalls Online möglich.

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