Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 19.04.2024
Werbung
Donnerstag, 17. August 2017 16:42 Uhr

47-Jähriger aus Höxter wegen Busentführung angeklagt 47-Jähriger aus Höxter wegen Busentführung angeklagt

Höxter/ Paderborn (red). Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat gegen einen 47-jährigen Mann aus Höxter Anklage wegen Geiselnahme zum Landgericht Paderborn erhoben.

Dem Mann wird vorgeworfen, am Abend des 24.03.2017 in Höxter einen Linienbus in seine Gewalt gebracht und sich unter Bedrohung des Busfahrers mit einem Messer auf eine Fahrt durch den Kreis Höxter begeben zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte der Beschuldigte während der Fahrt Kontakt zur Polizei und forderte von den Polizeibeamten wiederholt, Kontakt zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn herzustellen.

Nachdem der Angeschuldigte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes zunächst auf Anordnung des Amtsgerichts Höxter und des zuständigen Ordnungsamtes in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war, hatten die anschließend durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass eine akute psychische Erkrankung ausgeschlossen werden kann.

Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens geht die Staatsanwaltschaft von einer zur Tatzeit durch Alkohol- und Medikamentenkonsum bedingten verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft, er hat die ihm zur Last gelegte Tat eingeräumt. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht bekannt. Für Geiselnahme sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

Hier geht´s zu unserer damaligen Berichterstattung mit einem Video

Top 5 Nachrichten der Woche
Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang